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Zoll- und Importsteuer (Versand)

Innerhalb der Europäischen Union (EU) mußt du niemals Einfuhrzoll zahlen und deine Bestellung geht auf direktem Weg durch den Zoll.
Außerhalb der EU können wir die 15% Umsatzsteuer von den Kosten deiner Schallplatten abziehen, bevor wir sie dir zuschicken. (beachte nachstehende Anmerkungen zum Steuerabzug)
Dennoch kann es sein, daß deine lokale Zollbehörde bei Anlieferung Einfuhrzoll/lokale Umsatzsteuer deiner Bestellung hinzufügt. Die meisten Länder außerhalb der EU erlauben die Lieferung kleiner Pakete (z.B. weniger als 4 Schallplatten/CDs) ohne zusätzliche Gebühren zu verlangen, aber manche Länder werden deine Bestellung besteuern, wenn du dein Paket erhälst (für gewöhnlich ist der Steuersatz vergleichbar der lokalen Umsatzsteuer).
Wenn dies dich betrifft und du dazu Fragen hast, solltest du dich mit deiner Zollbehörde in Verbindung setzen, um weitere Informationen zu erhalten, denn du (nicht Juno) bist für diese Gebühren verantwortlich.
Anmerkungen zum Steuerabzug für Nicht-EU-Kunden:
  1. Der Steuerabzug wird zum Zeitpunkt der Bestellung durchgeführt und es ist nicht nötig, nachdem die Bestellung platziert wurde, einen Steuerabzug zu erfragen.
  2. Der Abzug bezieht sich auf die eingekauften Waren (Schallplatten, CDs, Tapes etc.), nicht aber auf Postgebühren oder Versicherung (es wird keine MwSt. für Postgebühren erhoben).
  3. Steuerfreie Bestellungen müssen an eine Adresse außerhalb der EU geliefert werden. Bestellungen von Nicht-EU-Bewohnern mit Lieferung innerhalb der EU qualifizieren sich nicht.
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